VOC Regelung

Wichtiger Hinweis bzgl. aktueller VOC Regelung :

Ab dem 01 Januar 2007 greifen die Veränderungen aus der so genannten „VOC Verordnung“ (2004/42/EC oder 1999/13/EC). 
Dies bedeutet für uns als Händler/Hersteller, dass wir uns dahingehend absichern müssen, dass Produkte, die nicht VOC-konform sind,
wie beispielsweise unsere Acryllacke / Industrielacke etc., ausschließlich für die Lackierung von industriellen Objekten eingesetzt werden.
Unabhängig von diesen uneingeschränkt verkaufbaren Produkten gibt es laut Gesetz einige Anwendungen, für die die Beschränkung auf
das genannte Sortiment nicht gilt, sondern unverändert auch andere, nach dem Gesetz nicht VOC-konforme Produkte, verkauft werden dürfen.
Diese Anwendungen sind: Restaurierung von Oldtimer, Befüllung Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz,
Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst
ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden, Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug).
Entsprechend dem Gesetz trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung dafür, dass nur VOC-konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung
verkauft werden bzw. auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Ausnahmen zur Anwendung kommen.
Mit dem Kauf dieses Produktes bestätige ich (Käufer), dass ich mit der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut bin und ich von der
Fa. LS CHEMIE GmbH hierüber ausreichend informiert wurde. Ich bestätige, dass ich die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden
Produkte, die ich von der Fa. LS CHEMIE GmbH beziehe, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebraucht werden.
Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Verkauf geht hiermit von der Fa. LS CHEMIE GmbH auf mich (Käufer) über.